Pfote bordeaux vectorized  Sachkundeprüfung nach dem NHundG -

Die anerkannte Prüfung

  
 

Unsere Hundeschule ist mit Prüferin Maria Görtz (Prüfernr. 208) zur Abnahme der Sachkundeprüfung nach dem neuen NHundG §3 Abs. 3 Satz 2 behördlich anerkannt.

  

 

Die Prüfung besteht aus 2 Teilen.

Der erste Teil beinhaltet eine theoretische Prüfung. Sie sollte vor Aufnahme der Hundehaltung erfolgen.

Innerhalb eines Jahres sollte dann die praktische Prüfung abgelegt werden.

Wir bieten zur Unterstützung Prüfungsvorbereitungskurse an.

 

 

Wir möchten noch darauf hinweisen, dass es außer der vom niedersächsischen Landesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz herausgegebenen Prüfungsordnung keine weitere anerkannte oder vergleichbare Prüfung zum Sachkundenachweis gibt. Dies betrifft besonders die theoretischen Prüfungsfragen. Diese werden von uns für sie nur über die KSN (Kommunales Systemhaus Niedersachsen GmbH) herausgegeben und überprüft.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auch wir verwenden Cookies um unseren Service weiter verbessern zu können. Weitere Informationen was Cookies sind und wie wir mit Cookies umgehen erfahren sie in unserer Datenschutzerklärung unter Punkt 4. Sie gelangen mit dem Link "privacy policy" im englischsprachigem Text direkt dort hin. Klicken sie auf "Agree" (zu dt. zustimmen) wenn sie mit dem setzen eines Cookies einverstanden sind. Falls sie damit nicht einverstanden sind stellen sie ihren Browser entsprechend ein. Sie können unsere Seite dann ohne Cookies besuchen. To find out more about the cookies we use and how to delete them, see our privacy policy.

I accept cookies from this site.
EU Cookie Directive plugin by www.channeldigital.co.uk