Sachkundeprüfung nach dem NHundG -
Eine Prüfung für ganz Niedersachsen
Zur Zeit gibt es viel Unruhe bezüglich der Sachkundeprüfung in Niedersachsen. Wir möchten hier mit wenigen Worten aufzählen welche Pflichten und Aufgaben ein Hundehalter ab dem 1.7.2013 in Niedersachsen hat.
Info vorab:
Im Moment sieht es danach aus, dass es per Gesetz mehrere Hundehalter für einen Hund in einem Haushalt geben kann. Dies kann vorliegen, wenn z.B. eine Person den Kaufvertrag unterschreibt, eine andere Person ihn steuerlich anmeldet, wieder eine andere Person eine Hundehalterhaftpflicht für den Hund abschließt. Somit müßte jeder seine Sachkunde nachweisen.
Um Schwierigkeiten aus dieser Richtung zu vermeiden empfehlen wir, dass diese Dinge nur von einer Person vorgenommen werden sollten.
- Keinen Sachkundenachweis braucht, wer in den letzen 10 Jahren vor Aufnahme der Hundehaltung mindestens 2 Jahre einen Hund gehalten hat (Nachweis z.B. durch Steuerbescheinigung, Kaufvertrag oder Haftpflichtversicherung).
- Jeder Hundehalter muß eine Sachkundeprüfung machen.
- Hundehalter kann sein wer z.B. die Hundesteuer bezahlt, oder die Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, oder im Kaufvertrag genannt wird.
- Die Sachkundeprüfung muß nur einmal pro Person abgelegt werden.
- Die Sachkunde beinhaltet einen theoretischen Teil und je einen praktischen Teil in ablenkungsarmer und ablenkungsreicher Umgebung.
- Bei der Sachkunde steht die Beurteilung des Halters im Vordergrund.
- Nur der sachkundige Halter eines Hundes beurteilt und entscheidet, wer mit dem Hund gassigehen darf. Ihm obliegt die Verantwortung.
- Der Hund muß bis zum 6. Monat haftpflichtversichert sein.
- Mindestsummen der Haftpflichtversicherung: 500.000€ bei Personen- und 250.000€ für Sachschäden
- Der Hund muß bis zum 6. Monat im niedersächsischen Hunderegister (www.hunderegister-nds.de) eingetragen sein. Ältere Hunde haben dazu bis zum 1.8.2013 Zeit.
- Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor Anschaffung eines Hundes abzulegen
- Die praktische Sachkundeprüfung ist innerhalb eines Jahres abzulegen.
- Theoretische und praktische Prüfung können beliebig oft und in beliebigem Abstand wiederholt werden.
- Die Prüfung darf nur von einem anerkannten Prüfer abgenommen werden.
- Die praktische Prüfung muß nicht zwingend mit dem eigenen Hund gemacht werden.
- Halter eines als gefährlich eingestuften Hundes müssen allerdings mit diesem Hund eine Sachkundeprüfung machen.
- Alle bei uns abgelegten Sachkundeprüfungen (Theorie und Praxis) sind weiterhin anerkannt und behalten ihre Gültigkeit.
- Die theoretische Sachkunde können sie bei uns Online, oder in Papierform ablegen.
- Für die Prüfungen sind keine Vorbereitungskurse Pflicht. Lediglich ein Sichtungstermin zur Einschätzung der vorhandenen Kenntnisse vor der Prüfung ist nötig.
Bei weiteren Fragen rufen sie uns gern an (Tel.: 04141-788 197), oder schicken eine mail an:
Quelle und weitere Informationen:
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Die Kosten betragen inkl. Bescheinigung:
55€ für die theoretische Sachkunde
55€ für die praktische Sachkunde (Verkehrsöffenlicher Raum (Stadt))
40€ für die praktische Sachkunde (Ablenkungsarmer Bereich (Hundeplatz))
35€ für den Sichtungstermin
Optional:
Prüfungsvorbereitungskurs
Einzelunterrichte
Für Termine und Buchungen klicken sie bitte im Buchungssystem die Kategorie:
(Theoretische Sachkundeprüfung) und (Praktische Sachkundeprüfung).
Vor einer Kursbuchung müssen sie sich einmalig registrieren und ihre E-mail Adresse einmal bestätigen. Dies dient ihrer Sicherheit und um ungewollte Fehlbuchungen zu vermeiden. Eine genaue Beschreibung finden sie hier.